HAUSORDNUNG GUMPISBERG
BENÜTZUNG
Die Hütte, der Unterstand und der Vorplatz können von Mitgliedern des Jagdvereins Fraubrunnen (JWVF) entsprechend folgendem Gebrauchszweck benützt werden:
- als Lagerort von Hegematerial
- zur Aus- und Weiterbildung der Jungjägerinnen und Jungjäger
- als Treffpunkt für die Organisation von Hegearbeiten an den Hegetagen
- als Treffpunkt für Mitglieder des JWVF
Bei der Benützung des Geländes ist der Hüttenwart zu informieren. Der Einlass in die Hütte erfordert einen Schlüssel und eine vorgängige Reservationsanfrage. Die Benützung des Generators zur Beleuchtung der Anlage ist mit einem Unkostenbeitrag von CHF 10.00 möglich.
HAFTUNG/SCHÄDEN
Das Gelände und die Hütte müssen sauber und in einwandfreiem Zustand verlassen werden. Bei Schäden haftet das Vereinsmitglied mit seiner Privathaftpflichtversicherung.
ÜBERGABE/ABGABE
Die Übergabe/Abgabe der Hütte haben vor Ort zu erfolgen. Dabei werden eventuelle Mängel geklärt.
HÜTTENWART GUMPISBERG
Der Hüttenwart verwaltet die Hütte und sorgt für Ordnung in der Hütte, im Unterstand und auf dem Vorplatz (ausgenommen Hegedepot). Er koordiniert die Belegung und nimmt die Reservationen entgegen. Er öffnet und schliesst die Hütte.
Fritz Lauper
Oberdorf 9, 3303 Zuzwil
031 761 02 77 Handy 078 809 88 42